Dienstplan der Feuerwehr Brandis 2011

1. Dienstbeginn ist für alle 20.00 Uhr.
2. Der Inhalt der geplanten Dienste ist vorher mit der Wehrleitung abzusprechen.
3. Der Diensthabende/Ausbilder hat bei Verhinderung rechtzeitig für Ersatz zu sorgen und die Wehrleitung darüber zu informieren.
4. Gruppenführerschulung und Katastrophenschutzausbildung sind für alle entsprechenden Kräfte obligatorisch.
Bei Verhinderung ist der Diensthabende rechtzeitig zu informieren.
5. Für die Jugendfeuerwehr und den Feuerwehrsport werden gesonderte Dienstpläne erstellt.
6. Zu Dienstbesprechungen, Ortsfeuerwehrversammlungen und zur Maifeier ist Uniform zu tragen.
7. Diensthabender/Ausbilder und Fahrer über Feiertage haben Bereitschaftsdienst.
8. Bei Ausbildungen ist eine Aufteilung der Einsatzkräfte in Gruppen vorzubereiten.
9. Der technische Dienst (monatlich) ist für alle Kameraden der Einsatzabteilung konzipiert, ist mit dem Schirrmeister abzusprechen und wird als Ausbildungsdienst angerechnet.
10. Die BA-Kammer ist am ersten Freitag im Monat ab 19.30 Uhr geöffnet!
11. Dienstsport findet für alle Kameraden laut Dienstplan und jeden Sonntag 9.30 Uhr statt.
12. Der Diensthabende hat das Dienstbuch zu führen und für Sauberkeit und Ordnung im Gerätehaus zu sorgen.